Rechtsprechung
VG Berlin, 22.04.2015 - 36 L 83.15 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung bzgl. des Neuentscheids über eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des einfachen Dienstes; Rechtsanspruch eines Bewerbers auf eine Berufung in ein Beamtenverhältnis; Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild im ...
Kurzfassungen/Presse (11)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kleines Tattoo hindert Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin nicht
- lawblog.de (Kurzinformation)
Justiz öffnet sich Tattoos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das kleine Tattoo der angehenden Justizhauptwachmeisterin
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kleines Tattoo am Handgelenk vs. Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kleines Tattoo hindert Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin nicht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin trotz kleiner Tätowierung
- wohlleben-partner.de (Kurzinformation)
Kleine Tätowierung hindert nicht die Anstellung zur Justizhauptwachtmeisteranwärterin
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Steht ein Handgelenk-Tattoo einer Justiz-Ausbildung entgegen?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin auch mit Tattoo
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin auch mit Tattoo möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kleines Tattoo am Handgelenk steht Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin nicht entgegen - Tätowierung weckt keine Zweifel an persönlicher Eignung der Bewerberin
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05
Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; …
Auszug aus VG Berlin, 22.04.2015 - 36 L 83.15
Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild eines Beamten greifen in dessen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG ein, das das Recht umfasst, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen ( BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 -, Rn. 15).Es kann auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt ( BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 -, Rn. 17).
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VG Berlin, 22.04.2015 - 36 L 83.15
Kann der Beamte diesen Anforderungen wie im Falle einer Tätowierung nicht ohne weiteres entsprechen, stellt sich die Anforderung darüber hinaus als eine Einschränkung der durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Möglichkeit des Zugangs zu jedem öffentlichen Amt dar, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12/11 -, Rn. 16). - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
Auszug aus VG Berlin, 22.04.2015 - 36 L 83.15
Es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1983, BVerwGE 68, 109 ).